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Verwaltungsgericht begründet Klageabweisung vom April

Nachricht vom 25.Mai 2016

Das Verwaltungsgericht Weimar hat hat jetzt erklärt, warum sie Anfang April dieses Jahres die Klage gegen die Einrichtung der Umweltzone in Erfurt abgewiesen hat. Weder die IHK noch der Taxiunternehmer hätten geltend machen können, daß die Umweltzone ihre Rechte verletze, heißt es in der heute veröffentlichen Begründung. Bei dem Taxiunternehmen gebe es auch keinen Eingriff in den Gewerbebetrieb. Es habe nicht nachweisen können, daß die Umweltzone seine Existenz gefährde. - Gegen die Einführung der Umweltzone hatten vor über zwei Jahren die Erfurter Industrie- und Handelskammer sowie ein Taxiunternehmen der Stadt geklagt. Die Fahreinschränkungen belasteten viele ihrer Firmen, argumentierte die IHK. Der Taxiunternehmer machte hohe Kosten für die Umrüstung von Fahrzeugen geltend. (wk)


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