Geißler bekommt auch Recht vom BGH
Nachricht vom 24.Januar 2018
Der Niedergrunstedter Wolfgang Geißler hat jetzt im Streit um die Urheberrechte am sogenannten "Steg der Wünsche" auf der Leuchtenburg auch vor dem Bundesgerichtshof gewonnen. Die Beschwerde der Stiftung Leuchtenburg vom letzten März gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes in Jena wurde vom BGH zurückgewiesen. Damit wurde Geißler das in Jena zuerkannte Recht auf einen Unterlassungsanspruch nun auch höchstrichterlich bestätigt. Das Burgmusem bei Kahla darf seine Installation nicht nachbilden. Geißler wirft der Stiftung Leuchtenburg seit Jahren vor, seine Idee "Berg der Wünsche" im Rahmen der dortigen Porzellanwelten-Schau gestohlen und esoterisch ausgeschmückt zu haben. (wk)
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