Verwaltung sucht weiter Jugendschöffen
Nachricht vom 18.Mai 2018
Die Stadtverwaltung hat ihren Bewerbungsaufruf zur Wahl der neuen Jugendschöffen verlängert. Noch bis zum Ende dieses Monats kann sich beim Sozial- und Familienamt melden, wer ab 2019 für vier Jahre ehrenamtlich Gerichtsbeisitzer oder Beisitzerin bei Jugendstrafverfahren werden will. Interessierte müssen mindestens 25 Jahre alt, aber nicht älter als 69 Jahre sein. Sie sollen die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen in Weimar wohnen, sollen objektiv und unparteilich auftreten und dürfen nicht vorbestraft sein. - Bewerbungsformulare gibt es in der Stadtverwaltung Schwanseestraße. (wk)
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