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Nachricht vom 29.April 2005

Mit dem kommunalen Finanzausgleich wird sich jetzt das Thüringer Verfassungsgericht befassen. Am Dienstag soll es zu einer mündlichen Verhandlung kommen. Die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte ein Normen-Kontrollantrag gestellt. Sie hält Vorschriften des Thüringer Finanz-Ausgleichs-Gesetzes für unvereinbar mit der Landesverfassung. Im Finanzausgleich erhalten Gemeinden und Landkreise Geld vom Freistaat Thüringen. Damit sollen die ihnen übertragenen und ihre eigenen Aufgaben erfüllt werden können. Im Normen-Kontrollantrag rügt nun die SPD-Fraktion, daß die Kommunen dafür vom Land zuwenig Geld erhalten. (jm/wk)


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