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Nachricht vom 15.Juli 2003

Die Zulage von 700 Euro monatlich für Fraktionsgeschäftsführer und Ausschußvorsitzende im Thüringer Landtag darf ab Juli nicht mehr gezahlt werden. Das entschied gestern das Thüringer Verfassungsgericht. Es stufte den entsprechenden Paragraphen im Thüringer Abgeordnetengesetz als verfassungswidrig ein. Dabei gestand das Verfassungsgericht den Fraktionsgeschäftsführern und Ausschußvorsitzenden durchaus eine Entschädigung zu. Diese hätte aber deutlich unter 500 Euro liegen müssen. Gegen die Zulagen geklagt hatten die Landtagsfraktionen von PDS und SPD. (jm)


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