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Nachricht vom 04.Mai 2005

Mit dem kommunalen Finanzausgleich hat sich gestern das Thüringer Verfassungsgericht beschäftigt. Die Anhörung bezog sich auf das Landes-Finanz-Ausgleichs-Gesetz von 2003. Den Normen-Kontrollantrag hatte die SPD-Fraktion des Thüringer Landtags gestellt. Sie hält Vorschriften des Gesetzes für unvereinbar mit der Landesverfassung. Die Kommunen würden vom Land zuwenig Geld für die ihnen laut Verfassung übertragenen Aufgaben erhalten, so die Antragsteller. Einen Beschluß dazu will das Verfassungsgremium am 21. Juni mitteilen. Unterdessen hat der Thüringer Gemeinde- und Städtebund Verfassungsbeschwerde gegen das Finanz-Ausgleichs-Gesetz 2005 eingelegt. (wk)


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