(06.45) 19. Allgemeinverfügung Weimars tritt in Kraft
Nachricht vom 08.November 2021
Ab Montag tritt die mittlerweile 19. Allgemeinverfügung Weimars in Kraft. Sie gibt vor, dass in Gaststätten, in Hotels und beim Sport die 3G-Regel gilt. Zudem können öffentliche und private Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur nach dem 2G- oder 3G-Plus-Model durchgeführt werden. Eine Ausnahme stellen dabei Personen unter 18 Jahre dar. Bei ihnen reiche ein Schnelltest aus, der auch vor Ort vorgenommen werden kann. Die Allgemeinverfügung wird bis zum 24. November gelten. Erlassen wird die neue Verfügung aufgrund des weiter bestehenden hohen Infektionsgeschehens und der mit Warnstufe drei verbundenen Landesregelung. (mt)
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