(07.45) 2G-Regelung für Thüringen
Nachricht vom 17.November 2021
Die 2G-Regel wir in Thüringen zeitnah für viele Bereiche des öffentlichen Lebens angewendet. Den entsprechenden Beschluss traf das Kabinett des Freistaats am Dienstag. Die Regelung soll u. a. in der Gastronomie, in Hotels und zu Veranstaltungen gelten. Somit wird dort ein negativer Test nicht mehr ausreichen. Sie wird vor allem für Gäste, Kunden und Besucher zur Anwendung kommen. Beschäftigte, die in Bereichen mit einer 2G-Regelung tätig sind, müssen im Fall einer nicht vollständigen Impfung oder nicht vorhandenen Genesung einen negativen PCR-Test vorweisen. Zudem sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Wie es heißt, soll die Regelung von den Kreisen und kreisfreien Städten bis zum 18 November umgesetzt werden. Sie werden zeitnah eine Muster-Allgemeinverfügung erhalten. (mt)
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