(07.45) Neue Allgemeinverfügung im Weimarer Land
Nachricht vom 18.November 2021
Ab heute gilt im Weimarer Land eine neue Allgemeinverfügung. Wie es in einer Mitteilung des Landratsamtes heißt, wurde sie gestern erlassen. Mit ihr reagiert der Landkreis auf die zuletzte getroffenen Vorgaben des Landes. Sie schreibt vor, dass unter anderem für Gaststätten, Hotels, Theater-, Kino- oder Konzertaufführungen sowie Diskotheken die 2G-Regel gilt. Betroffen sind auch körpernahe Dienstleistungen. Eine Ausnahme stellen therapeutisch, pftegerisch oder seelsorgerisch notwendige Dienstleistungen dar. Zudem wurde die Teilnehmerzahl für öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen begrenzt. Die neue Verfügung wird bis zum 24. November gelten. (mt)
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