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(07.45) Weimar streicht 3G-Plus-Regelung am Arbeitsplatz

Nachricht vom 19.November 2021

Die 3G-Plus-Regelung für bestimmte Berufsgruppen ist aus der neuen Allgemeinverfügung Weimars gestrichen worden. Oberbürgermeister Peter Kleine erklärt, dass diese Regelung aus seiner Sicht einen rechtswidrigen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Berufsausübung darstellt. Diese könne der Freistaat nicht mit einem Kabinettsbeschluss einschränken, - es sei dafür ein Gesetz notwendig, so Kleine. Darüber hinaus sei die Regelung aufgrund der Knappheit an PCR-Tests und der langen Wartezeiten auf die Laborergebnisse praktisch nicht umsetzbar. Sie käme damit einem Arbeitsverbot gleich, erläutet das Stadtoberhaupt. Zudem verwies er darauf, dass der Bund eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz einführen werde. Die neue Verfügung wird am Sonntag in Kraft treten. Sie schreibt insbesondere die 2G-Regel für die Bereiche Gastronomie, touristische Übernachtung und den Veranstaltungs-Bereich vor. Veranstalter und Gastronomen sind dazu verpflichte die entsprechenden Nachweise einzufordern. Zudem gilt die Masken-Pflicht in öffentlichen Bereichen, in denen es zu einem Gedränge kommen und so der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Verfügung wird bis zum 24. November bestehen bleiben. (mt)


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