Thüringer Polizeigesetz in Teilen verfassungswidrig
Nachricht vom 28.Juli 2005
Auch das Thüringer Polizeigesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Ein entsprechendes Gutachten des Verfassungsrechtlers Peter Huber sei der Landesregierung seit längerem bekannt, heißt es heute in der Thüringer Allgemeinen. Die Regelungen in Thüringen entsprächen denen von Niedersachsen. Die hatte gestern das oberste Gericht in Karlsruhe verurteilt. Danach darf die Polizei Telefonate, Handy-Gespräche, Textnachrichten oder E-Mails nur unter strengen Auflagen überwachen. Auch die Thüringer Ausführungsbestimmungen dazu seien so unkonkret, daß der von den Richtern angemahnte Schutz der Privatsphäre nicht gesichert sei, heißt es. Kritiker des Thüringer Polzeigesetzes der SPD- und PDS-Fraktionen sehen sich in ihren Warnungen bestätigt. Sie sprechen von einer schallenden Ohrfeige Karlsruhes für die CDU-Landesregierung. Die hatte das Gesetz mit ihrer Mehrheit im Landtag als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September in den USA 2002 beschlossen. (wk)
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