Nachricht vom 08.August 2003
Bisherige Satzungsveröffentlichungen im Rathaus-Kurier sind gültig. Das hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht bereits Anfang August entschieden. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die Mitteilungen des Blattes aus der Stadtverwaltung den thüringer Bekanntmachungsvorschriften entsprechen. Mit dem Hinweis auf die Abonnement - Kosten und die Kostenangabe für den Einzelbezug per Post sei ordnungsgemäß verdeutlicht, dass die Bekanntmachungen auch lange nach ihrer Erstveröffentlichung einsehbar sind. Ein Studierender hatte zuvor mit dieser Begründung gegen die Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer geklagt und in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. (shg)
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