Nachricht vom 15.Dezember 2005
Heute endet auch für Weimar und das Weimarer Land die Stallpflicht für Federvieh. Die Geflügelhalter-Notverordnung war am 22. Oktober in Kraft getreten. Sie wurde wegen der Ansteckungs-Gefahr mit der sogenannten Vogelgrippe durch Zugvögel vorgeschrieben. Das Veterinäramt hat bei 50 Kontrollen 12 Tierhalter festgestellt, die ihr Geflügel nicht in den Stall gesperrt hatten. Sie mußten ein Verwarngeld von 35 Euro bezahlen. Mit der Frühlingswanderung der Vögel sei nicht ausgeschlossen, daß die Stallpflicht erneut ausgerufen werde, hieß es aus dem Veterinäramt. (wk)
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