Nachricht vom 15.Dezember 2005
Die Regelungen zur Zweitwohnsitzsteuer für Weimar sind teilweise neu gefaßt worden. Der gestrige Stadtratsbeschluß reagiert damit auf ein Urteil des Bundesverfassunggerichtes. Verheiratete, die beruflich bedingt eine Nebenwohnung in Weimar unterhalten, brauchen die Angabe nicht mehr entrichten. In der Neufassung für Weimar ist auch ein Passus eingearbeitet, nach dem die Kontrollmöglichkeiten ausgeweitet werden dürfen. Mitarbeiter der Kämmerei sollen sich über die Angaben im Mietvertrag hinaus in den Wohnungen umsehen können und dort Unterlagen prüfen. (wk)
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