Novelliertes Schulgesetz gilt mit dem heutigen Schuljahresanfang
Nachricht vom 21.August 2003
Rund 215 000 Schüler und Schülerinnen in Thüringen starten heute ins neue Schuljahr. Mit Beginn des Schulbetriebes tritt auch das novellierte Thüringer Schulgesetz in Kraft. Neu festgelegt wurde darin, dass die Schulpflicht künftig bereits mit dem vollendeten sechsten Lebensjahr beginnt. Die Kinder können die ersten beiden Schuljahre, je nach Entwicklungsstand in ein, zwei oder drei Jahren durchlaufen. Gymnasiasten müssen ab diesem Schuljahr nach der zehnten Klasse eine Prüfung ablegen, deren Bestehen einem Realschulabschluss gleichkommt. Bislang hatten Jugendliche, die beim Abitur gescheitert waren keinen gültigen Schulabschluss. Ein Anlass zur Novellierung des Schulgesetzes war das Massaker am Erfurter Gutenberg-Gymnasium. Der jugendliche Täter, Robert Steinhäuser, war selbst Gymnasiast und verfügte nicht über einen eigenen Abschluss. (shg)
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