Vertrag über Gütliche Einigung wurde unterzeichnet
Nachricht vom 27.August 2003
Der Vertrag über die Gütliche Einigung zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Adelshaus "Sachsen-Weimar und Eisenach" ist gestern im Schloß unterzeichnet worden. Danach verzichtet das Adelshaus auf die Rückübertragung von Kulturgütern wie dem Goethe-Schiller-Archiv, Teile der Anna-Amalia-Bibliothek sowie des Inventars von Wartburg, Wittumspalais und Schloß Tiefurt. Als Ausgleich zahlt der Freistaat Thüringen der Familie Sachsen-Weimar und Eisenach 15,5 Milionen Euro. Die erste Rate von zwei Millionen Euro ist bis Ende September fällig. Das Geld wird hauptsächlich durch den Verkauf von Staatswald aufgebracht. Außerdem müssen die Stiftungen Weimarer Klassik und Wartburg Kunstwerke für 4,5 Millionen Euro verkaufen. Die Rückübertragungsansprüche des Hauses Sachsen-Weimar und Eisenach ergaben sich aus dem sogenannten Ausgleichs-Leistungsgesetz. Darin wurde die Wiedergutmachung sogenannter unrechtmäßiger Enteignungen aus den Jahren 1945 bis 1949 geregelt. Mit der gütlichen Einigung gilt das Weimarer Klassikerbe als dauerhaft für die Öffentlichkeit gesichert. Prinz Michael wird das Haus Sachsen-Weimar und Eisenach künftig im Stiftungsrat der Stiftung Weimarer Klassik vertreten. (jm)
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