Nachricht vom 20.April 2006
Sondernutzungsgebühren für den öffentlichen Raum können erlassen werden, wenn herausragendes öffentliches Interesse besteht. Darauf einigte sich der TLZ zufolge jetzt der Bauausschuß des Stadtrates. Die Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt wird entsprechend ergänzt. Damit werde Rechtssicherheit geschaffen, sagte der Ausschußvorsitzende Horst Hasselmann. In der Vergangenheit habe die Stadt immer wieder Ausnahmen gemacht und Sondernutzungsgebühren erlassen. Als Beispiel nannte Hasselmann das Baugerüst an der brandgeschädigten Anna-Amalia-Bibliothek. (jm)
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