Nachricht vom 30.Oktober 2006
Der Weimarer Rauschpilz-Prozeß ist weiter vertagt worden. Laut Presseberichten will das Schöffengericht erst am 17. November wieder zusammenkommen. Ein Urteil werde aber frühestens nach zwei weiteren Terminen ergehen, hieß es. Der Verteidiger betonte, daß der angeklagete David W. aus Mellingen davon ausging, ein legales Geschäft zu betreiben. Jedermann müsse zweifelsfrei erkennen können, ob sein Verhalten strafbar sei, so der Verteidiger unter Hinweis auf das Grundgesetz. Da müsse sich der Gesetzgeber beim Wort nehmen lassen. Der Staatsanwalt warf dem Verteidiger eine, so wörtlich, "radikal kommunistische Auffassung" vor. - David W. hatte als 19-jähriger im Jahr 2004 in seinem Weimarer Geschäft Pilze verkauft, deren Genuß zu Rauschzuständen führt. Pilze seien keine Pflanzen und fielen somit nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, so der Angeklagte. (jm/wk)
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