Nachricht vom 03.April 2007
Erneut haben mehrere Langzeitarbeitslose vor dem Sozialgericht Gotha Recht bekommen. Sie hatten geklagt, weil ihnen die Leistungen beim Krankenhausaufenthalt gekürzt worden waren. Sie müssen sich dort nicht selbst verpflegen, so die Regelauslegung der ARGE. Wie bereits bei der Entscheidung vom Januar urteilte das Gericht, daß einer solchen Regelung die gesetzliche Grundlage fehle. Schon gegen die erste Entscheidung zugunsten einer Hartz-IV-Empfängerin wollte die Weimarer "Arge" beim Landessozialgericht klagen. Die Leistungskürzung entspreche der Auffassung der Bundesregierung, so Weimars Arge-Chef Rudi Wenz damals. (wk)
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