Nachricht vom 25.September 2007
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar wird am 16. Oktober erstmals über die Verfassungsklage gegen das "Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik" verhandeln. Den Antrag hatte die Landesregierung vor fast einem Jahr gestellt. Sie will das Volksbegehren für unzulässig erklärt wissen, weil die möglichen Folgekosten einen unzulässigen Eingriff in den Landeshaushalt bedeuten würden. Die Initiative hatte der Regierung Zahlenmanipulation vorgeworfen und ein Gegengutachten vorgelegt. Wie der Verfassungsgerichtshof mitteilt, werde die jetzt angekündigte mündlichen Verhandlung aber noch keine Entscheidung bringen. Die würde in einem späteren Termin verkündet. (wk)
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