Nachricht vom 21.November 2003
Weimars Rechtsdezernent Norbert Michalik will ab dem 1. Dezember eine Wohnung in der Stadt beziehen. Damit will er heutigen Pressemeldungen zufolge auch in Weimar seinen Erstwohnsitz anmelden. Michalik will damit offensichtlich einer drohenden Klage aus dem Wege gehen. Nach geltendem Recht kann der Hauptwohnsitz eines Menschen nur dort sein, wo dieser sich 183 Tage im Jahr aufhält. Das trifft im Falle Michaliks auf Weimar zu. Daraus ergibt sich für die Medien, daß sich der Rechtsdezernent schon längst in Weimar hätte anmelden müssen. Hintergrund der Debatte ist die in Weimar fällige Zweitwohnsitzsteuer, die Michalik wohl umgehen wollte. Michalik behauptete nun, nie länger als zwei Monate an einem Ort gewohnt zu haben. Dann wird die Zweitwohnsitzsteuer nicht fällig. (jm)
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