Weimarer Gericht verurteilt Einsatz von "Sozialfahnder"
Nachricht vom 26.November 2010
Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hat die Beschattung einer Eisenacher Sozialhilfeempfängerin für rechtswidrig erklärt. Die verdeckten Ermittlungen des Außendienstmitarbeiters seien von keiner gesetzlichen Grundlage gedeckt gewesen, erklärte der Senatsvorsitzende. Der Einsatz solcher Kontrolleure sei an sehr enge Voraussetzungen gebunden. In diesem Fall sei das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Klägerin verletzt worden. Es handele sich aber nicht um ein Grundsatzurteil, hieß es weiter. Es lasse sich auch nicht direkt auf Hartz-IV-Fälle übertragen, da für sie Sozialgerichte zuständig seien. - Die Stadt Eisenach hatte der Klägerin den Zuschuß zur Kindergartengebühr gestrichen, weil sie angeblich in einer Lebensgemeinschaft wohne. Dies wollte ein sogenannter "Sozialfahnder" herausgefunden haben. Der hatte festgehalten, wie oft und wie lange der Freund bei der Beobachteten war. (wk)
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