Landgericht erkennt Anspruch auf Schadenersatz an
Nachricht vom 21.Januar 2011
Das Landgericht Erfurt hat den Anspruch auf Schadenersatz nach einer Weimarer Schulhof-Schlägerei anerkannt. Der Schläger muß 2.000 Euro Schmerzensgeld und 300 Euro Schadenersatz zahlen. Der damals 17-Jährige hatte im März 2009 einen 16-jährigen Mitschüler mit einem Faustschlag den Kiefer gebrochen und Zähne locker geschlagen. Das Amtsgericht Weimar hatte die Klage des Opfers abgewiesen. Die Folgen des Fausthiebs seien nicht vorhersehbar gewesen. Dagegen ging das Landgericht von Vorsatz aus und ließ sich Kläger und Opfer vergleichen. Ursprünglich hatte der Verprügelte 4.000 Euro plus Arztkosten gefordert. (wk)
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