"Kind von Buchenwald" scheitert mit Klage gegen Gedenkstättenleiter
Nachricht vom 23.März 2011
Der als "Kind von Buchenwald" bekannt gewordene Jerzy Zweig ist mit seiner Klage gegen Gedenkstätten-Direktor Volkhard Knigge gescheitert. Der ehemalige KZ-Häftling wollte erreichen, daß Knigge den Begriff "Opferaustausch" nicht mehr im Zusammenhang mit seiner Person verwenden darf. Das Landgericht Berlin hat darin jetzt eine zulässige Wertung gesehen. - Zweig war als Dreijähriger mit seinem Vater ins KZ Buchenwald verschleppt worden. Eine kommunistische Häftlingsorganisation hatte erreicht, daß das Kind von der Auschwitz-Liste gestrichen und dafür ein 16-Jähriger eingetragen wurde. Knigge hatte das in mehreren Interviews als "Opferaustausch" und als im KZ-Alltag durchaus gebräuchlichen Vorgang bezeichnet. Zweig habe überlebt, so Knigge, "weil ein anderer ins Gas geschickt wurde und die Listen ja stimmen mußten". Der heute 70-Jährige Jerzy Zweig sagte vor Gericht, er werde auf der Straße beschimpft, weil die Formulierung seine Mitschuld am Tod eines Mithäftlings suggeriere. Knigge sagte, daß es sich dabei nicht um einen Schuldvorwurf handele. - Zweigs Geschichte war durch den Bruno-Apitz-Roman "Nackt unter Wölfen" weltberühmt geworden.
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