Landesverwaltungsamt verliert Rechtsstreit mit Oberhof
Nachricht vom 24.Februar 2012
Im Rechtsstreit mit Oberhof hat das Landesverwaltungsamt in Weimar auch vor dem Oberverwaltungsgericht verloren: Die Thüringer Wintersport- und Touristenhochburg darf im April einen hauptamtlichen Bürgermeister wählen. Die Weimarer Richter haben gestern die Beschwerde der Landesbehörde zurückgewiesen und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen bestätigt. Der Freistaat muss der 1.500 Einwohner-Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Die vielen mit dem Tourismus verbundenen Aufgaben könne nur ein Vollzeit-Bürgermeister stemmen, so schon die Meininger Begründung. Das Landesverwaltungsamt hatte auf die Thüringer Kommunalordnung gepocht. Danach steht nur Gemeinden ab 3.000 Einwohnern ein hauptamtlicher Bürgermeister zu. (wk)
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