Nachricht vom 28.Mai 2008
Das Steuerhinterziehungsverfahren gegen den ehemaligen DRK-Kreisgeschäftsführer Ralf G. ist gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden. Laut Pressemeldungen muß G. 400 Euro an eine Ballstedter Kindertagesstätte abführen. Der nunmehrige Geschäftsführer eines Autohauses hatte versäumt, 800 Kilometer bei der Überführung eines Luxuswagens nach Italien nachzuweisen. G. war anonym angezeigt worden. Der ehemalige DRK-Kreisgeschäftsführer stand bereits 2007 unter anderem wegen Unterschlagung öffentlicher Gelder vor Gericht. jm
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