Nachricht vom 01.Juli 2008
Ab heute ist auch in Thüringen das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen grundsätzlich verboten. Das betrifft Gaststätten, Bars, Diskotheken, Verwaltungen und Sportstätten. Das Thüringer Nichtraucherschutzgesetz erlaubt allerdings Ausnahmen. So darf in Kneipen und Diskotheken geraucht werden, wenn dafür abgetrennte Räume zur Verfügung stehen. Auch in Behörden dürfen Amtsleiter Raucherzimmer einrichten. Bundesweit umstritten und bereits teilweise aufgehoben ist das Rauchverbot für sogenannte Einraum-Inhaber-Kneipen, die sich in ihrer Existenz bedroht sehen. Über diesbezügliche Verfassungsbeschwerden soll bis Ende das Monats entschieden werden. Bis dahin würden die Kontrollen in den Kneipen noch ausbleiben, hieß es. (wk)
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