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Nachricht vom 01.Juli 2008

Thüringer Studierende sollen nun doch wegen nichtgezahlter Verwaltungsgebühren vom Studium ausgeschlossen werden können. Dazu will am Donnerstag die CDU-Landtagsfraktion das Hochschulgesetz ändern. Grund ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar zum Gebühren-Boykott. Die Richter hatten Ende Mai entschieden, daß das Thüringer Hochschulgesetz keine Handhabe für eine Exmatrikulation aus diesem Grund biete. Gewerkschaft und Linkspartei kritisierten, daß die Gesetzesänderung als Paragraph im Bibliotheksgesetz durch den Landtag gebracht werden soll. Beide sprachen von einer Gesetzgebung durch die Hintertür. (wk)


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