Nachricht vom 07.Juli 2008
Die Leitung der Ilmenauer Universität will gegen das jüngste Urteil des Weimarer Verwaltungsgerichtes in Berufung gehen. Das wurde am Samstag mitgeteilt. Das Gericht hatte entschieden, daß Studenten, die sich weigerten, die neueingeführte Verwaltungsgebühr von 50 Euro zu zahlen, deswegen nicht exmatrikuliert werden dürfen. Als Grund nannte das Gericht, daß in dem entsprechenden Landesgesetz eine Exmatrikulation wegen verweigerter Verwaltungsgebühr nicht vorgesehen sei. Studentenvertreter sehen in der Verwaltungsgebühr die Vorstufe für Studiengebühren und hatten ihre Komilitonen aufgefordert, die 50 Euro nicht zu bezahlen. Die Uni Ilmenau hatte deswegen einen Studenten exmatrikuliert. Der hatte dagegen geklagt und nun vorerst Recht bekommen. jm
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