Nachricht vom 28.Juli 2008
Inhaber von Hausbrunnen und Regenwasseranlagen müssen diese beim Gesundheitsamt melden. Daran hat jetzt noch einmal die Stadtverwaltung erinnert. Die Meldepflicht bestehe für Anlagen, die zusätzlich zu einem vorhandenen Trinkwasseranschluss im Haushalt genutzt werden, heißt es. Nicht eingeschlossen seien Bewässerungsanlagen außerhalb des Hauses. Wichtig sei, dass Betriebswasseranlagen nicht mit der städtischen Trinkwasseranlage verbunden und vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind. Treten durch Zuwiderhandlungen Verunreinigungen im Trinkwassernetz oder gar Erkrankungen auf, werde dies als eine Straftat geahndet, heißt es weiter. - An die Meldepflicht werde aus gegebenen Anlass erinnert, so die Mitteilung der Stadtverwaltung. (wk)
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