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Die Zöllner-Stiftung kann noch nicht gegründet werden

Nachricht vom 21.Mai 2003

Die Zöllner- Stiftung für Hör- und Sehgeschädigte kann noch immer nicht wieder gegründet werden. Die Ursache dafür liegt in ungeklärten Eigentumsverhältnissen an Immobilien. Umstritten ist bis heute auch, ob die Zöllner- Stiftung die DDR-Zeit im juristischen Sinne überlebt hat. Weimars Rechtsdezernent Norbert Michalik hat sich Pressemeldungen zufolge dafür ausgesprochen, die Stiftung mit dem unstrittigen Vermögen von etwa 2,1 Millionen Euro wieder zu gründen. Die strittigen Punkte sollen vorerst ausgeklammert werden. Die Stadt müsse sich aber notariell verpflichten, die strittigen Eigentumsverhältnisse zu klären und die betreffenden Immobilien der Zöllner-Stiftung nachträglich zuzuführen. Das verlangte Stiftungssprecherin Carmen Petereit. (jm)


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