Nachricht vom 21.Mai 2003
Das Sozialamt bittet alle Erwerbsunfähigkeits-Rentner um Geduld, die einen Antrag auf bedarfsorientierte Grundsicherung gestellt haben und noch auf Antwort warten. Die große Zahl der seit Januar eingegangenen Anträge konnte noch nicht bewältigt werden, hieß es. Den Antragstellern entstünden durch die Wartezeit keine Nachteile, hieß es. Sollte ihr Antrag auf bedarfsorientierte Grundsicherung bewilligt werden, werde rückwirkend ab dem Eingangsdatum gezahlt. Nach dem neuen Gesetz über bedarfsorientierte Grundsicherung können Erwerbsunfähigkeits-Rentner einen Antrag auf Zusatzzahlungen stellen. Voraussetzung ist, dass die Rente nicht mehr als 844 Euro beträgt. Außerdem muß eine Erwerbsunfähigkeit auf Dauer vorliegen. Auf die bedarfsorientierte Grundsicherung werden alle weiteren Einnahmen des Antragstellers und seines Ehegatten angerechnet. Abgezogen davon werden zum Beispiel Mieten und Versicherungen. (jm)
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