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Nachricht vom 12.Februar 2003

Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen hat die Krankenkassen um Unterstützung bei der Aufklärung von zweifelhaften Chipkartenabrechnungen gebeten. Gestern war bekannt geworden, dass auch Thüringer Ärzte mit Chipkarten bereits verstorbener Versicherter abgerechnet haben sollen. Nur die Krankenkassen könnten überprüfen, ob eine Chipkarte noch gültig sei und ob der Patient zum Zeitpunkt des auf der Abrechnung angegebenen Behandlungsdatums noch gelebt habe, sagte gestern der 1. Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, Dr. Karl Gröschel. Er sprach sich dafür aus, den Umgang mit Chipkarten grundsätzlich neu zu überdenken. Die Kontrollen über die Rückgabe von Chipkarten bei Versicherungswechsel seien unzureichend. Gröschel sieht hier vor allem die Krankenkassen in der Pflicht, zum Erhalt des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung beizutragen. (kat)


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