Geflügelpest-Schutzverordnung tritt in Kraft
Nachricht vom 11.Februar 2004
Eine Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Geflügelpest tritt im Kreis Weimarer Land in Kraft. Das teilte Silke Schmidt vom Landratsamt Weimarer Land mit. Laut der Verordnung sind die Halter von Enten, Gänsen, Wachteln und Tauben dazu angehalten, ihre Tierbestände beim Veterinäramt am Rathenauplatz anzuzeigen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Treten im Geflügelbestand innerhalb von 24 Stunden Verluste von mehr als zwei Prozent auf, sind die Halter verpflichtet, dies unverzüglich zu melden. (vh)
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