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Erfurter Bundesarbeitsgericht legt Urteil über Gleichbehandlung fest

Nachricht vom 11.Dezember 2002

In der betrieblichen Altersvorsorge müssen Arbeiter und Angestellte grundsätzlich gleich behandelt werden. Ein entsprechendes Urteil fällte jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. In dem verhandelten Fall hatte ein gewerblicher Mitarbeiter eines Autoherstellers die Unterstützungskasse des Unternehmens verklagt. Grund für die Klage war eine Regelung, nach der jeder Mitarbeiter bei Berufsunfähigkeit für die ersten 10 Dienstjahre 10 Prozent seiner pensionsfähigen Bezüge als Invalidenrente erhält. Für die folgenden Dienstjahre sollten Angestellte 1 Prozent, Arbeiter jedoch nur 0,37 Prozent bekommen. Nach Ansicht des Klägers stellte dies einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Das Gericht stimmte dem Kläger zu. Allein an den Status Arbeiter oder Angestellter dürften Unterscheidungen bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge nicht geknüpft werden. Die Gleichstellung gilt rückwirkend seit dem 1. Juli 1993. (dpa/shg)


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