Nachricht vom 03.Dezember 2002
Das Kinder- und Jugendamt verweist auf mehr Achtsamkeit beim Alkoholausschank an Jugendliche auf dem Weihnachtsmarkt. So sei daran erinnert, dass der Konsum von Grog, Glühwein und alkoholische Mixgetränke unter 18 Jahren nicht erlaubt ist. Bier und Wein dürfen erst ab 16 Jahre getrunken werden. (jr)
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