Nachricht vom 03.Dezember 2002
Die Berufsbezeichnung Restaurator soll geschützt werden. Zu diesem Zweck hat sich jetzt eine Initiative der Thüringer Architektenkammer gegründet. Voraus ging dem ein Gesetzentwurf der PDS-Fraktion, der in verschiedenen Gremien außerhalb des Parlamentes diskutiert wurde. In einer Novellierung des Architektengesetztes soll neben der geschützten Berufsbezeichnung eine Qualitätssicherung verankert werden. Diese soll sowohl das Kulturgut als auch den Verbraucher schützen. (jr)
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