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Wasserversorger verschickt Nachzahlungsbescheide

Nachricht vom 03.Dezember 2002

Missstimmung verbreitet derzeit ein Schreiben des Wasserversorgungszweckverbandes, WZV. Darin teilte der Wasserversorger am Freitag fast 27.000 Kunden mit, dass sie rückwirkend Beiträge für den Bau von Versorgungsanlagen bezahlen sollen. Bei den Anlagen handelt es sich um Wasserversorgungseinrichtungen, die zwischen Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes in Thüringen im August 1991 und dem Erlass der Beitragssatzung des WZV im Sommer 1993 errichtet wurden. Der Wasserversorger rechnet nun mit einer Flut von Widersprüchen. Bis Herbst 2000 galten in Thüringen Beiträge für Altanschlüsse als unzulässig. Nach Oberverwaltungsgerichtsurteilen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, jedoch, änderten sich die Ansichten darüber. Ob die geforderten Nachzahlungen jedoch verfassungskonform sind, ist noch offen. (shg)


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