Nachricht vom 12.November 2002
In der Abteilung 3 Süd des Weimarer Hauptfriedhof sind die Nutzungsrechte an den Reihengrabstätten abgelaufen. Die Grabstätten sind bis zum 15.11.02 von den Angehörigen oberirdisch zu beräumen. Ab dem 16.11.02 wird die Oberflächenräumung zu Lasten der Nutzungsberechtigten durch die Friedhofsverwaltung ausgeführt. (bekka)
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