Telefonüberwachung erreicht in Thüringen neue Dimension
Nachricht vom 09.Juli 2002
Die Telefonüberwachung erreicht in Thüringen eine neue Dimension. Allein der Umstand, verdächtig zu sein, genügt der Polizei ab sofort, bestimmte Personen abzuhören. Diese Präventivmaßnahmen sind auch auf Kontakt- und Begleitpersonen anwendbar. Bei der Ortung von Mobilfunkgeräten genügt sogar die Anordnung vom Leiter des Landeskriminalamtes oder einer Polizeidirektion. Die Bürgerrechtsorganisation "Humanistische Union"betrachtet nach einem Bericht der "Thüringischen Landeszeitung"diesen bundesweiten Sonderweg als einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Das neue Thüringer Polizeigesetz öffne einem Missbrauch der Telefonüberwachung durch Polizei oder LKA Tür und Tor, so Geschäftsführer Tobias Bauer gegenüber der TLZ. Da die Gesetzgebung allein in den Händen des Bundes läge, wollen sich die Bürgerrechtler nun an Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin wenden.(mec)
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