Klage gegen neues Hochschulgesetz
Nachricht vom 20.Juni 2002
Beim Bundesverfassungsgericht ging gestern eine Klage gegen das neue Hochschulgesetz ein. Kläger sind die drei Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen. Das Gesetz sei verfassungswidrig, teilten die Länder in einer gemeinsamen Erklärung mit. Darin hieß es: Die Habilitation werde als Voraussetzung für die Professorenlaufbahn faktisch abgeschafft. Der Bund greife zudem in den Zuständigkeitsbereich der Länder ein und habe sich über die verweigerte Zustimmung der Länder im Bundesrat hinweggesetzt. Nach Einschätzung des Ilmenauer Hochschulrektors Heinrich Kern droht Deutschland eine Abwanderung von jungen Forschern durch das neue Gesetz. Auch junge Wissenschaftler der Universität Jena hatten in einem Brief an Bundeskanzler Gerhard Schröder gegen das Gesetz protestiert.
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