Thüringer Familienbund entsetzt über Karlsruher Richterspruch
Nachricht vom 20.Juni 2002
Der Thüringer Familienbund der Katholiken ist entsetzt über den gestrigen Karlsruher Richterspruch. Der Bundesgerichtshof hat einem Ehepaar Schadensersatz für ihr behindertes Kind zugebilligt, da sie es nicht abtreiben konnten. Ein ärztlicher Diagnosefehler ließ die Eltern in Unkenntnis über die Behinderung. Der Landesvorsitzende des katholischen Familienverbandes befürchtet die Entscheidung sei ein Freispruch für Selektion von Kindern und befürworte in indirekter Weise Sterbehilfe. Unsere Gesellschaft maße sich zunehmend an, über Leben und Tod zu entscheiden. Die katholische Kirche will nun Gesprächsforen schaffen um den Werteverfall in unserer Gesellschaft zu thematisieren.
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