Auskunftsanspruch auch auf Dienstleistungen gefordert
Nachricht vom 18.April 2002
Der Auskunftsanspruch auf Produkte soll auch auf Dienstleistungen festgeschrieben werden. Das fordert die Thüringer Verbraucherzentrale hinsichtlich des geplanten Verbraucherinformationsgesetzes. Johanna Arenhövel von der Verbraucherzentrale erklärte dazu: "Verbraucher könnten dann ihren Auskunftsanspruch nach verlässlicher Information vom Reiseveranstalter einfordern."Arenhövel weiter: "Die Reiseveranstalter sind mit landestypischen Gegebenheiten vertraut und kennen die Besonderheiten vor Ort."Mit einem Anspruch auf Auskunft stünden alle Informationen zur Sicherheit unverzüglich und kostenlos zur Verfügung. Jeder könne dann selbst einschätzen welches Risiko er verantworten will. Das Thema 'Sicherheit auf Ferienreisen' ist nach der Explosion eines Lastwagens auf der Insel Djerba verstärkt in die Diskussion geraten. (shg)
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