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Entscheidung über Kommunalen Finanzausgleich verschoben

Nachricht vom 08.März 2002

Die Entscheidung über den Kommunalen Finanzausgleich ist verschoben. Das Thüringer Verfassungsgericht will erst am 6. Juni über die entsprechende Verfassungsbeschwerde entscheiden. 13 Städte und Gemeinden klagen als Beschwerdeführer, weil sie vom Land übertragene Aufgaben nicht entsprechend finanziert sehen. Zu den Beschwerdeführern zählen Gera, Nordhausen, Waltershausen und zehn Gemeinden des Kreises Weimarer Land. Sie hatten die Klage bereits 1997 eingereicht. (gh)


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