Arbeitnehmervertreter ohne Stimmrecht in den Aufsichtsräten städtischen Betriebe
Nachricht vom 27.September 2001
In den Aufsichtsräten der neugeordneten städtischen Betriebe werden die Arbeitnehmervertreter kein Stimmrecht haben. Das beschloss gestern Abend der Weimarer Stadtrat mehrheitlich in seiner Funktion als Gesellschafter der Betriebe. Um wenigstens die Arbeitsplätze zu erhalten, habe man einem Kompromiss zugestimmt, hieß es aus der SPD. Der gesteht den Arbeitnehmervertretern die Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen zwar zu, allerdings ohne Stimmrecht. Die Gewerkschaft Verdi hat die gestern getroffenen Regelung kritisiert und will eventuell dagegen vor Gericht ziehen.
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