Nachricht vom 04.August 2009
Gegen das im Juli 2008 vom Landtag verabschiedete Thüringer Polizeiaufgabengesetz ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde eingereicht worden. Das berichtet die Thüringer Allgemeine in ihrer heutigen Ausgabe. Eingereicht habe die Beschwerde FDP-Rechtsexperte Burkhardt Hirsch, der als Anwalt drei Thüringer Rechtsanwälte vertritt, die die Normen des Polizeiaufgabengesetzes für nicht verfassungsgemäß halten. Dieses Gesetz war nach einer jahrelangen Hängepartie im Vorjahr in neuer Fassung vom Landtag verabschiedet worden. Dem ging eine länger währende Debatte um die Befugnisse der Polizei unter anderem beim Abhören voraus. Die Verfassungsbeschwerde hat bis zu einer Entscheidung des Gerichts keinen direkten Einfluss auf die Gültigkeit des Gesetzes. (srk)
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