Verwaltungsgericht weist Klage von Mario Lange ab
Nachricht vom 19.Juni 2012
Das Verwaltungsgericht Weimar hat gestern die Klage Mario Langes gegen seinen Platzverweis am vorjährigen Buchenwaldgedenktag abgewiesen. Nach Auffassung der Kammer seien sowohl die Feststellung der Personalien als auch der Erlaß des Platzverweises rechtmäßig gewesen. Dies begründe sich aus dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz sowie der Benutzungsordnung und des Hausrechts der Gedenkstätte. Dabei handele es sich um ein besonders gefährdetes Objekt, so die Urteilsbegründung. Die Sicherheitsbeauftragten hätten wegen der Kleidung des Klägers eine Störung der Gedenkveranstaltung nicht ausschließen können. Vor allem sei das Mitführen von Hunden für den umzäunten Innenbereich des ehemaligen Lagergeländes verboten. - Der gegen Rechts engagierte Sozialarbeiter hatte den Freistaat Thüringen verklagt, weil er nach seiner Meinung wegen seines Aussehens diskriminiert wurde. Er habe sich als bekennender Schwuler bewußt auffällig gekleidet, als Zeichen der Solidarität mit den in Buchenwald inhaftierten Homosexuellen. - Lange war zu dem Gedenktag kahlköpfig, ganz in Schwarz, mit einem zweireihigen Nietengürtel und seinem Hund erschienen. Das T-Shirt trug die Aufschrift "Kategorie Gay - so sind wir". Allerdings in der Schriftgestaltung einer Textilmarke, die von Neonazis bevorzugt wird. (wk)
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