Berliner Gutachter empfiehlt geringere Schießhaus-Bebauung
Nachricht vom 14.August 2012
Auch die Bebauung des Schießhausgeländes mit nur 35 statt mit 50 Stadtvillen verstößt gegen die Denkmalwürdigkeit der Anlage. Das ist jedenfalls laut heutiger Lokal-Presse die Auffassung von Ulrich Reinisch vom Institut für Kunst- und Bildgeschichte der Humboldt-Universität. Der Berliner Professor hat das städtebauliche Gutachten zum Schießhausgelände erstellt, das vom Landesamt für Denkmalpflege bauftragt wurde. Die Anlage sei zwar kein Fall für die Unesco-Welterbeliste aber dennoch schutzwürdig als Denkmal, sagte Reinisch der Zeitung. Dies beziehe sich auch auf das Blicksystem, das ursprünglich bis nach Tiefurt reichte. Sowohl die Wahrnehmung des Schießauses in seiner ganzen Breite als auch der Blick in die Weite wäre durch eine zu enge Bebauung unmöglich. Laut Presse empfiehlt Reinisch, auf die nördlich geplanten Häuser ganz zu verzichten und nur die Seite an der Straße "Am Schießhaus" freizugeben. - Oberbürgermeister Stefan Wolf sagte vergangene Woche, das Gutachten habe nichts ergeben, was der Bebauung im Wege stünde. (wk)
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