Verwaltung erinnert an Bewerbungsfrist für Zwiebelmarkt
Nachricht vom 21.Februar 2014
Am 31. März endet die Bewerbungsfrist für die Teilnahme am 361. Zwiebelmarkt. Daran hat jetzt noch einmal die Stadtverwaltung erinnert. Die Frist gilt für Gastronomen, Händler, Vereine und Bühnenbetreiber, nicht aber für Künstler. Händler-Bewerbungen müssen Angaben über die Art des Standes, das Verkaufssortiment, die Standgröße, den Strom- und Wasserbedarf sowie ein Foto enthalten. Die Unterlagen sollen bis zum Termin an die Stadtverwaltung Schwanseestraße, Sachgebiet Märkte eingegangen sein und Briefmarken für das Rückporto enthalten. - Die Stadt macht darauf aufmerksam, daß nach dem 31. März eingehende Bewerbungen für das Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden. Näheres dazu sei der gültigen Zwiebelmarktsatzung zu entnehmen. Sie ist veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 7/2013 und auf der web-Seite der Stadt unter "rathauskurier/archiv" zu finden. (wk)
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