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Wolf erklärt neuen Schießhaus-Antrag für unzulässig

Nachricht vom 26.März 2014

Oberbürgermeister Stefan Wolf hat den neuen Antrag der Initiative "Rettet das Schießhausgelände" für unzulässig erklärt. In dem Papier gehe es um Denkmalrecht, damit um eine übertragene staatliche Aufgabe, so Wolf gestern im Rathaus. Die Stadt habe dazu kein Befassungsrecht. Da es sich aber um einen Einwohnerantrag handele, werde er am 9. April dem Stadtrat vorgelegt, so Wolf weiter, mit der Empfehlung, ihn abzulehnen. Sollte sich da eine Mehrheit für die Annahme des Antrags entscheiden, müsse er das als Stadtoberhaupt bei der Kommunalaufsicht beanstanden. - Der jüngst von der "Schießhaus-Initiative" initiierte Einwohnerantrag ist von 378 Weimarern unterschrieben. Sie fordern den Stadtrat zu Änderungen am bereits beschlossenen Bebauungsplan des Schießhausgeländes auf. Die Baumaßnahmen würden den im Plan formulierten denkmalpflegerischen Zielen zuwiderlaufen, heißt es. Wolf bestreitet das. (wk)


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